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AGB´s

 

Tier-Himmel - Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1) „Tier-Himmel“ ist der Name für den Betrieb der Tierbegräbnisstätte mit Hauptsitz Alfred Brehm Str. 14 in 85053 Ingolstadt. Träger ist Erwin Vogelmeir.

§ 2) Die AGB gelten für alle von uns (inkl. Mitarbeitern, Beauftragten) angebotenen Leistungen, Lieferungen und Verträge. Eigene Geschäftsbedingungen von Kunden und sonstigen Vertragspartnern bedürfen unserer aus-drücklichen Zustimmung, es bedarf nicht eines Widerspruchs gegen deren Geltung.

§ 3) Bei Leistungen beauftragter Dritter z.B. Krematorium usw. gelten u.U. deren AGB analog.

§ 4) Das Leistungsangebot umfasst das Vermieten von Tiergräbern und der Bestattung mit allen damit verbundenen Folgedienstleistungen, wie Überführungen von Tierkörpern, Grabbedarf, Grabpflege usw.

Aufträge können nur im Rahmen der Zulassungsbestimmungen und der gesetzlichen Vorschriften erfolgen. Die Durchführungsmöglichkeiten und Erfüllbarkeit von Lieferungen und Leistungen sind stets freibleibend. Die Aufträge gelten erst angenommen bzw. soweit angenommen wie sie jeweils Ausgeführt sind.
Rücktrittsrecht besteht im Gegenzug seitens des Auftraggebers, von Aufträgen auch im Detail, soweit diese noch nicht vorbereitet (z.B. Grab ausgehoben) bzw. ganz oder teilweise ausgeführt sind.
Wandlung: Seitens des Tier-Himmels können solange Aufträge nicht vollständig bezahlt sind, ohne Fristein-haltung gewandelt werden. Die bis dahin entstandenen Kosten und Aufwendungen sowie die Kosten für den Wandel samt Folgen wie etwaigen Entsorgungskosten durch eine TBA sind vom Auftraggeber zu leisten.

§ 5) Die Preise sind stets freibleibend und Nettopreise. Die Anhaltspreise auf dem Formularvordruck sind Stand Jan. 2006. Zusatzleistungen sind in den Standardpreisen nicht enthalten. Verpackungen, Porto- u. Versand-kosten sind zusätzlich zum EK zu berechnen. Die Pauschalpreise beruhen auf Mischkalkulationen und sind gegebenenfalls an übliche Preise andernorts angeglichen. Unterschiedliche Pauschalen zwischen Beerdi-gung und Grabmiete erlauben differenziertere Preise nach Tiergröße.
Die Vermietung ist als separate Leistung eigens und MwSt. frei.

§ 6) Zahlungsmodalität: Zu erbringende Leistungen und Lieferungen sind bei Beauftragung stets im Voraus in bar zu entrichten. Alternativ kann das Einzugsverfahren gewählt werden, welche nach Leistungserbringung bzw. Lieferung abgerechnet wird.
Für Mietzahlungen sollten allgemein im Einzugsverfahren abgewickelt werden. Bei antreffen im Oktober bzw. Anfang November können diese dennoch in bar beglichen werden, dann kein Bankeinzug. Die Mieten wer-den zum 8. Nov. eingezogen. Sollten individuelle Mietrechnungen, Mahnungen, Mahnbescheide zugesandt werden müssen, so ist der Verwaltungsaufwand vom Grabmieter zu leisten. Der Mahnbescheid stellt für den Friedhofsträger einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar.

Mietverhältnis:
§ 7) Aufträge für Tierbeerdigungen im Tier-Himmel haben stets ein gesondertes Mietverhältnis zur Folge. Das Festmietverhältnis beginnt bei Grablegung und endet am 30. Okt. in 2 Jahren. Bei schweren Tieren ist eine 3 jährige Ruhezeit geboten. Die Abrechnung erfolgt generell zum 1.11. eines jeden Jahres per Bankeinzug im Voraus. Beim ersten Mal sind auch die vorausgegangenen Monate ab der Grablegung zu berechnen.

§ 8) Verlängerung / Kündigung des Mietvertrages: Das Festmietverhältnis von Gräbern verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn dieses nicht einen Monat vor Ablauf (= zum 1. 10.) von einer der Parteien gekündigt wird. Bei groben Regelverstößen kann das Grabrecht außerplanmäßig entzogen werden.

§ 9) Friedhofsordnung: Die Friedhofsordnung ist Bestandteil des Mieterverhältnisses sowie der AGB.

§ 10) Grabpflege: Insbesondere wird darauf Wert gelegt, dass die einzelnen Gräber, dem Ort würdig, gepflegt werden. Insofern selbst keine Grabpflege erfolgen kann, ist dies zu beauftragen. Alternativ kann auch eine Abdeckplatte aus Naturstein in Auftrag gegeben werden.

§ 11) Räumungspflicht / Besitzanspruch: Der Grabmieter hat zum Kündigungstermin sein Grab vollständig zu räumen. Kommt er seiner Pflicht nicht nach, so werden die Arbeiten von der Friedhofsverwaltung ausgeführt. Der Pflichtverletzende trägt die Kosten. Mit Abräumung, Entsorgung oder Wiederverwendung tritt der Pflicht-verletzende seinen Eigentumsanspruch an die Friedhofsverwaltung ab.

§ 12) Neuausrichtungen der Gräberreihen und Kreise können in der Zukunft unter Umständen sinnvoll und geboten sein - erfolgen. Das Mietverhältnis bleibt davon unberührt.

§ 13) Gewährleistung / Haftung: Offensichtliche Mängel können nur anerkannt werden, wenn diese binnen 10 Tagen angezeigt werden. Die 10 Tagesfrist verkürzt sich, insofern weitere Leistungen die Prüfung der Män-gel verhindert (z.B. das Begraben oder das Einäschern). Sind Schäden nicht vorhersehbar, so sind diese von unserer verschuldensabhängigen Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Hierzu zählt auch hö-here Gewalt, Sturm, Wasser, Brand, Einbruch und Randalismus. Haftungsansprüche die von Dritten zu ver-treten sind, sind unsererseits ausgeschlossen.
Der Auftraggeber übernimmt für alle aus dem Auftrag entstehenden Kosten und Auslagen, auch jene von beauftragten Dritten wie Krematorium usw.. Diese Aufträge geben wir in seinem Namen und auf seine Rech-nung weiter.

§ 14) Gerichtsstand ist Ingolstadt; ausschließlich ist deutsches Recht gültig.

§ 15) Bei Unwirksamkeit von Teilen der AGB und sonstigen Bestimmungen sind diese durch solche zu ersetzen, die wirtschaftlich der ungültigen am nächsten kommt. Der übrige Teil sowie der Vertrag an sich bleiben gültig.

§ 16) Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.