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Tier-Himmel - Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1) „Tier-Himmel“ ist der Name für den
Betrieb der Tierbegräbnisstätte mit Hauptsitz Alfred Brehm Str. 14 in
85053 Ingolstadt. Träger ist Erwin Vogelmeir.
§ 2) Die AGB gelten für alle von uns (inkl.
Mitarbeitern, Beauftragten) angebotenen Leistungen, Lieferungen und
Verträge. Eigene Geschäftsbedingungen von Kunden und sonstigen
Vertragspartnern bedürfen unserer aus-drücklichen
Zustimmung, es bedarf nicht eines Widerspruchs gegen deren Geltung.
§ 3) Bei Leistungen beauftragter Dritter z.B.
Krematorium usw. gelten u.U. deren AGB analog.
§ 4) Das Leistungsangebot umfasst das Vermieten von
Tiergräbern und der Bestattung mit allen damit verbundenen
Folgedienstleistungen, wie Überführungen von Tierkörpern, Grabbedarf,
Grabpflege usw.
Aufträge können nur im Rahmen der
Zulassungsbestimmungen und der gesetzlichen Vorschriften erfolgen. Die
Durchführungsmöglichkeiten und Erfüllbarkeit von Lieferungen und
Leistungen sind stets freibleibend. Die Aufträge gelten erst angenommen
bzw. soweit angenommen wie sie jeweils Ausgeführt sind.
Rücktrittsrecht besteht im Gegenzug seitens des
Auftraggebers, von Aufträgen auch im Detail, soweit diese noch nicht
vorbereitet (z.B. Grab ausgehoben) bzw. ganz oder teilweise ausgeführt
sind.
Wandlung: Seitens des Tier-Himmels können solange
Aufträge nicht vollständig bezahlt sind, ohne Fristein-haltung
gewandelt werden. Die bis dahin entstandenen Kosten und Aufwendungen
sowie die Kosten für den Wandel samt Folgen wie etwaigen
Entsorgungskosten durch eine TBA sind vom Auftraggeber zu leisten.
§ 5) Die Preise sind stets freibleibend und
Nettopreise. Die Anhaltspreise auf dem Formularvordruck sind Stand Jan.
2006. Zusatzleistungen sind in den Standardpreisen nicht enthalten.
Verpackungen, Porto- u. Versand-kosten sind
zusätzlich zum EK zu berechnen. Die Pauschalpreise beruhen auf
Mischkalkulationen und sind gegebenenfalls an übliche Preise andernorts
angeglichen. Unterschiedliche Pauschalen zwischen Beerdi-gung
und Grabmiete erlauben differenziertere Preise nach Tiergröße.
Die Vermietung ist als separate Leistung eigens und MwSt. frei.
§ 6) Zahlungsmodalität: Zu erbringende Leistungen und
Lieferungen sind bei Beauftragung stets im Voraus in bar zu entrichten.
Alternativ kann das Einzugsverfahren gewählt werden, welche nach
Leistungserbringung bzw. Lieferung abgerechnet wird.
Für Mietzahlungen sollten allgemein im Einzugsverfahren abgewickelt
werden. Bei antreffen im Oktober bzw. Anfang November können diese dennoch
in bar beglichen werden, dann kein Bankeinzug. Die Mieten wer-den zum 8. Nov. eingezogen. Sollten individuelle
Mietrechnungen, Mahnungen, Mahnbescheide zugesandt werden müssen, so ist
der Verwaltungsaufwand vom Grabmieter zu leisten. Der Mahnbescheid stellt
für den Friedhofsträger einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar.
Mietverhältnis:
§ 7) Aufträge für Tierbeerdigungen im Tier-Himmel haben stets ein gesondertes
Mietverhältnis zur Folge. Das Festmietverhältnis beginnt bei
Grablegung und endet am 30. Okt. in 2 Jahren. Bei schweren Tieren ist
eine 3 jährige Ruhezeit geboten. Die Abrechnung erfolgt generell zum
1.11. eines jeden Jahres per Bankeinzug im Voraus. Beim ersten Mal sind
auch die vorausgegangenen Monate ab der Grablegung zu berechnen.
§ 8) Verlängerung / Kündigung des Mietvertrages: Das
Festmietverhältnis von Gräbern verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn
dieses nicht einen Monat vor Ablauf (= zum 1. 10.) von einer der Parteien
gekündigt wird. Bei groben Regelverstößen kann das Grabrecht außerplanmäßig
entzogen werden.
§ 9) Friedhofsordnung: Die Friedhofsordnung ist
Bestandteil des Mieterverhältnisses sowie der AGB.
§ 10) Grabpflege: Insbesondere wird darauf Wert gelegt,
dass die einzelnen Gräber, dem Ort würdig, gepflegt werden. Insofern
selbst keine Grabpflege erfolgen kann, ist dies zu beauftragen.
Alternativ kann auch eine Abdeckplatte aus Naturstein in Auftrag gegeben
werden.
§ 11) Räumungspflicht / Besitzanspruch: Der Grabmieter
hat zum Kündigungstermin sein Grab vollständig zu räumen. Kommt er seiner
Pflicht nicht nach, so werden die Arbeiten von der Friedhofsverwaltung
ausgeführt. Der Pflichtverletzende trägt die
Kosten. Mit Abräumung, Entsorgung oder Wiederverwendung tritt der Pflicht-verletzende seinen Eigentumsanspruch an die Friedhofsverwaltung
ab.
§ 12) Neuausrichtungen der Gräberreihen und Kreise können in der Zukunft
unter Umständen sinnvoll und geboten sein - erfolgen. Das Mietverhältnis
bleibt davon unberührt.
§ 13) Gewährleistung / Haftung: Offensichtliche Mängel
können nur anerkannt werden, wenn diese binnen 10 Tagen angezeigt werden.
Die 10 Tagesfrist verkürzt sich, insofern
weitere Leistungen die Prüfung der Män-gel
verhindert (z.B. das Begraben oder das Einäschern). Sind Schäden nicht
vorhersehbar, so sind diese von unserer verschuldensabhängigen Haftung
bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Hierzu zählt auch hö-here Gewalt, Sturm, Wasser, Brand, Einbruch und Randalismus. Haftungsansprüche die von Dritten zu ver-treten sind, sind unsererseits ausgeschlossen.
Der Auftraggeber übernimmt für alle aus dem Auftrag entstehenden Kosten
und Auslagen, auch jene von beauftragten Dritten wie Krematorium usw.. Diese Aufträge geben wir in seinem Namen und auf
seine Rech-nung weiter.
§ 14) Gerichtsstand ist Ingolstadt; ausschließlich ist deutsches Recht
gültig.
§ 15) Bei Unwirksamkeit von Teilen der AGB und sonstigen Bestimmungen
sind diese durch solche zu ersetzen, die wirtschaftlich der ungültigen am
nächsten kommt. Der übrige Teil sowie der Vertrag an sich bleiben gültig.
§ 16) Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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